Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für den Autobahnausbau der A 1
Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinden Emstek, Großenkneten, Wildeshausen, Dötlingen und Harpstedt (Prinzhöfte)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Außenstelle Oldenburg, beabsichtigt den sechsstreifigen Ausbau der A 1 zwischen den Autobahndreiecken Ahlhorner Heide und Stuhr zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können ist es erforderlich im ersten Planungsabschnitt auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit von April 2023 bis zum August 2023 Baugrunduntersuchungen durchzuführen.
Die betroffenen Grundstücke liegen in unmittelbarer Nähe zur A1 zwischen den AD Ahlhorner Heide und der Anschlussstelle Wildeshausen-Nord. Der Untersuchungsraum beschränkt sich auf folgenden Kartenausschnitt:
Eine detaillierte Auflistung der Flurstücke im betroffenen Bereich ist unter www.autobahn.de/die-autobahn/projekte bzw. mit folgendem QR-Code abrufbar.
Mit den Untersuchungen sollen Erkenntnisse über die Beschaffenheiten des Bodens, dessen Tragfähigkeit und die Grundwassersituation erlangt werden. Für die Untersuchung sind folgende Handlungen möglich:
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- Betreten und Befahren der Grundstücke mit Fahrzeugen zur Erkundung
- Im Einzelfall die Überquerung von Nachbargrundstücken, um Untersuchungspunkte zu erreichen
- Durchführung von Kleinrammbohrungen und Rammsondierungen mit technischem Gerät in unmittelbarer Nähe der A1
Die Inanspruchnahme der einzelnen Grundstücke wird sich auf wenige Tage beschränken. Sollten durch die Arbeiten Flurschäden oder andere Vermögensnachteile an den Grundstücken entstehen, so werden diese entschädigt.
Die Arbeiten werden von dem Fachunternehmen Thade-Gerdes GmbH ausgeführt und durch das Ingenieurbüro Dr. Spang GmbH begleitet und überwacht. Die beauftragten Firmen werden im erforderlichen Einzelfall mit den betroffenen Grundstückseigentümern Kontakt aufnehmen.
Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus §16a Bundesfernstraßengesetz. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden die Eigentümer und Nutzungsberechtigen über die Vorarbeiten informiert. Für den eigentlichen Autobahnausbau wird nach erfolgter Planung ein Planfeststellungsverfahren mit umfassender öffentlicher Beteiligung durchgeführt.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Autobahn GmbH des Bundes - Außenstelle Oldenburg, Moselstraße 7 in 26122 Oldenburg
Telefon: 0441/770530-150
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