Gemeinde Dünsen
Der Bürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Gemeinde Dünsen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 „Wohnen MUNA“
hier: erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Dünsen hat in seiner Sitzung am 13.03.2023 eine Änderung vom Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohnen MUNA“ gebilligt und dessen erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 „Wohnen MUNA“ wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB und § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohnen MUNA“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung (Nachverdichtung) im Bereich der ehemaligen Kommandantur in Dünsen geschaffen werden. Das Plangebiet liegt an der „Waldstraße“ in Dünsen. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohnen MUNA“ mit den textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, sowie der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit
vom 11. Mai 2023 bis einschließlich dem 12. Juni 2023
öffentlich aus.
Die o.g. Unterlagen können im oben genannten Zeitraum während der allgemeinen Dienststunden
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Unterlagen im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können ebenfalls dort eingesehen werden.
Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung sind an die Samtgemeinde Harpstedt (per Post: Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt, per Fax: 04244 / 82-29 oder per E-Mail:
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 „Wohnen MUNA“ unberücksichtigt bleiben.
Dünsen, den 28.04.2023
gez. Post
Der Bürgermeister