Flecken Harpstedt
Der Gemeindedirektor
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung des Flecken Harpstedt
Bebauungsplan Nr. 58 „Wohngebiet Am Schützenplatz“
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. dem Planungssicherstellungsgesetz
Der Gemeinderat des Flecken Harpstedt hat in seiner Sitzung am 28.02.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 58 „Wohngebiet Am Schützenplatz“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Zudem hat der Gemeinderat des Flecken Harpstedt in seiner Sitzung am 28.02.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohngebiet Am Schützenplatz“ gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 58 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes 58 sollen die planungsrechtlichen Vorrausetzungen geschaffen werden, um zusätzlichen Wohnraum im Flecken Harpstedt zu schaffen.
Das Plangebiet liegt im südlichen Teil der Ortslage des Flecken Harpstedt, westlich angrenzend an die Landesstraße 341. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohngebiet Am Schützenplatz“ ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohngebiet Am Schützenplatz“ mit den textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit
vom 02. Mai 2022 bis einschließlich dem 03. Juni 2022
öffentlich aus. Die Bekanntmachung und Auslegung erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch.
Die o.g. Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die o.g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Auf Grund der Corona-Pandemie kann es ggf. zu einem eingeschränkten Zugang zum Amtshof kommen. Bitte beachten Sie daher die aktuellen Hinweise auf der o.g. Internetseite bzw. den Aushängen an der Eingangstür des Amtshofes. Die am Tage der Einsichtnahme geltenden Hygiene und Schutzmaßnahmen sind entsprechend umzusetzen und zu beachten. Für Rückfragen wenden Sie sich innerhalb der oben genannten Dienststunden an die genannten Telefonnummern.
Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung sind an den Flecken Harpstedt (z.B. per Post: Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt, per Fax: 04244 / 82-29 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu senden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 58 „Wohngebiet Am Schützenplatz“ unberücksichtigt bleiben.
Harpstedt, den 14.04.2022
i.V. gez. Hüfner