Samtgemeinde Harpstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
EU-Umgebungslärmrichtlinie, 4. Runde - Lärmaktionsplanung
hier: Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit, öffentliche Auslegung
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Sie zielt darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen strategische Lärmkarten zu erstellen und die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden zusätzlich auch statistische Daten zur Anzahl der vom Lärm betroffenen Personen in der jeweiligen Kommune aufbereitet und mögliche Maßnahmenvorschläge geprüft.
In der Samtgemeinde Harpstedt wurden insbesondere die Lärmauswirkungen der Bundesautobahn 1 in den Mitgliedsgemeinden Groß Ippener, Harpstedt, Prinzhöfte und Winkelsett einer Betrachtung unterzogen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die genannten Bereiche liegt in der Zeit
vom 29.04.2024 bis einschließlich dem 27.05.2024
öffentlich aus.
Die o.g. Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Weiterhin können die o.g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit erhält gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz hiermit die Möglichkeit, sich über den Lärmaktionsplan der Samtgemeinde Harpstedt und die Lärmkartierung zu informieren und durch Vorschläge an der weiteren Erarbeitung des Lärmaktionsplanes für die Mitgliedsgemeinden Groß Ippener, Harpstedt, Prinzhöfte und Winkelsett aktiv mitzuwirken.
Während der Auslegungszeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 27.05.2024 können schriftliche Anregungen/Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind an die Samtgemeinde Harpstedt (z.B. per Post: Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt, per Fax: 04244 / 82-29 oder per E-Mail:
Harpstedt, den 18.04.2024
gez. Yves Nagel